Der AFC Remscheid Amboss verpflichtet sich von allen Übungsleitern, die Aufgaben in der Kinder- und Jugendbetreuung haben, erweiterte Führungszeugnisse vorlegen zu lassen und darin Einsicht zu nehmen. Das Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Strafregister. Verurteilungen sind erst ab einer Geldstrafe von über 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten vermerkt.
Der Gesetzgeber hat mit dem § 30a BZRG explizit die Verbindung zu § 72a SGB VIII geschaffen und gleichzeitig den möglichen Personenkreis auch auf ehrenamtlich Tätige ausgedehnt. Damit verbunden ist keine gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung, ein erweitertes Führungszeugnis auch von Ehrenamtlichen vorlegen zu lassen, aber es gibt Organisationen eine Berechtigung dazu.
Die Erweiterung des Führungszeugnisses umfasst auch Jugendstrafen von mehr als einem Jahr wegen schwerer Sexualstraftaten. Neu ist darüber hinaus, dass die genannten Verurteilungen sowie einschlägige Jugendstrafen zehn Jahre im Zentralregister archiviert werden.